Hygieneplan SARS-CoV 2 Pandemie
SKG Wassersportabteilung
06.03.2022
Dieser Hygieneplan basiert auf den Verordnungen und Erlassen der hessischen Landesregierung und den Verordnungen der Stadt Frankfurt am Main.
- Oberstes Ziel ist der bestmögliche Schutz der Gesundheit.
- Personen, die Fieber haben, Corona-typische oder Erkältungs-Symptome zeigen, Risiko-Kontakte hatten oder der Quarantäne unterliegen dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
- Wo immer möglich soll ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Daneben gelten auf dem Vereinsgelände die AHA-Regeln. Ein Mund-Nasenschutz soll mitgeführt werden.
- Wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss im Freien und in den Innenräumen eine Maske getragen werden.
- Eine Anwesenheitsliste muss geführt werden. Sie liegt im Vereinsheim aus.
- Sport kann im Freien ohne Einschränkungen ausgeübt werden.
Es wird empfohlen vor der Benutzung von Sportgeräten individuell eine Flächendesinfektion der Kontaktflächen vorzunehmen.
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt Maskenpflicht und die 3 G-Regel. Wir sind zur stichprobenhaften Kontrolle verpflichtet. Für regelmäßiges Querlüften ist zu sorgen. Wo immer möglich soll der Aufenthalt im Freien bevorzugt werden.
- Ungeimpfte können an Zusammenkünften auch in Kleingruppen nur mit einem aktuellen Test teilnehmen. Ein Selbsttest vor Ort wird akzeptiert. Eine begrenzte Anzahl von Test sind im Vereinsheim verfügbar (Schutzgebühr 2,00 Euro).
Der Hygieneplan tritt am 08.03.20212 in Kraft. Der Plan wird in regelmäßigen Abständen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung hängt an den Türen des Bootshauses aus.
Unabhängig davon, sind alle das Vereingelände nutzende Mitglieder verpflichtet, sich aktiv über die geltenden Vorschriften zu informieren und diese strikt zu beachten.
Frankfurt, den 06. März 2022
Das Corona-Kabinett (Malte Köllner, Alexander Böttner, Jürgen Sinn)
Für die Leitung der SKG-Wassersportabteilung